Home
News
Vorstand 2024
Gewässer
=> Gewässerordnung Aspher Teiche
=> Gewässerordnung Wetschaft
=> Gewässerordnung Mühlgraben
=> Gewässerordnung Treisbach
Fischereiaufseher
Satzung
Vereinsbeiträge
Terminplan 2024
Bilder
E-Mail
Kontakt
Gästebuch
Impressum
Landkarte
Vorstands Seite
Datenschutz
Galerie


Gewässerordnung Aspher Teiche
Angel Sport Verein Münchhausen 1985 e.V.


 
Gewässerordnung
 

 
Aspher Teiche
 

1.    Jedes Mitglied darf an den Aspher Teichen das ganze Jahr angeln, soweit diese Ordnung keine Einschränkungen macht. Das Angeln ist auch nachts gestattet. Für Jugendliche jedoch nur bis Eintritt der Dunkelheit, maximal 22:00 Uhr.
 
2.    Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten des Landes Hessen.
 
3.    Das auslegen von Reusen, Netzen und Aalschnüren ist verboten.
 
4.    Es darf mit einer Handangel gefischt werden.
 
5.    Der Angler hat seine Angel immer in Sichtweite zu haben. Es dürfen keine Stellangeln ausgelegt werden.
 
6.    Die Fangbegrenzung liegt bei 3 Edelfischen pro Tag und Angler, monatlich 10 und jährlich 30 Edelfischen. Edelfische gem. § 9 Fischereigesetz sind Hecht, Zander, Forelle, Schleien, Karpfen, Saiblinge und Äschen.

Jugendliche mit Fischerprüfung haben folgende Fangbegrenzung:
2 Fische am Tag, 7 Fische im Monat und 25 Fische jährlich.

Jugendliche ohne Fischerprüfung haben folgende Fangbegrenzung:
2 Fische am Tag, 5 Fische im Monat und 15 Fische jährlich.
 
7.    Jugendlichen bis 14 Jahren ist der Fischfang nur in Begleitung eines aktiven Mitgliedes gestattet.
 
8.    Die Fangmeldung erfolgt je Angeltag auf die dafür vorgesehenen Fangberichte.
 
9.    Jedes aktive Mitglied ist berechtigt jährlich 5 Gastkarten auszustellen. Die Gastkarten sind vorher beim Kassierer oder 1. Vorsitzenden vom Mitglied einzukaufen. Der Gastangler muss im Besitz des gültigen Fischereischeins sein und darf nur in Begleitung des gastgebenden Mitgliedes fischen.
 
10. Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten.
 
11. Es dürfen nur Einzelhaken benutzt werden.
 
12. Jeder Angler hat seine Papiere, die ihn zum Fischfang berechtigen, bei sich zu führen. (Fischereierlaubnisschein, Fangberichte, Jahresfischereischein). Weiterhin ist mitzuführen: Unterfangkescher, Hakenlöser, Maßstab und Fischtöter ( Schlagholz und Messer).
 
13. Die Hälterung der Fische ist verboten.
 
14. Das Anfüttern ist verboten.
 
15. Hunde sind am Wasser unter Kontrolle zu halten. Kot ist zu beseitigen.
 
16. Anfallender Unrat ist von jedem in eigener Regie zu beseitigen.
 
17. Arbeitsstunden werden individuell vom Vorstand festgelegt.
 
18. Unkontrollierter Fischbesatz ist verboten.
 
19. Pkws sind auf dem Feldweg im Zugangsbereich abzustellen. Die Durchgangsmöglichkeit muss erhalten bleiben.
 
20. Soweit nicht durch ein Hinweisschild angezeigt, darf an beiden großen Teichen gefischt werden. Die Freigabe der einzelnen Teiche wird vom Gewässerwart festgelegt.
 
21. Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Auf Verlangen sind Ausweise und Beute vorzulegen.
 
22. Diese Gewässerordnung tritt sofort in Kraft. Die bisherige Gewässerordnung verliert hierdurch die Gültigkeit.


Münchhausen, den 04.12.2009                                     Der Vorstand
 


Heute waren schon 56987 Besucher (189138 Hits) hier!